Statusmeldung als in GB ansässiger nachgeschalteter Anwender oder Händler gemäß EU REACH

19/10/2021

Das Verfahren zur Benachrichtigung über den Import nachgeschalteter Anwender (DUIN) wurde eingeführt, um die Einhaltung der Chemikalienregistrierungspflichten gemäß der britischen REACH-Verordnung nach dem Brexit zu vereinfachen. Die Einhaltung dieser Mitteilung ermöglicht es Unternehmen und Unternehmen, ihre Handelsgeschäfte im Rahmen der britischen REACH-Verordnung fortzusetzen. 

Warum ist die Einhaltung dieser Frist wichtig?

Wenn Sie Stoffe in Mengen von mehr als 1 Tonne pro Jahr nach GB importieren, müssen Sie oder Ihr Lieferant eine DUIN bei der Health and Safety Executive (HSE) einreichen, um Ihre Importaktivitäten fortzusetzen. Bitte beachten Sie, dass durch die Übermittlung einer Meldung an HSE innerhalb der ersten 300 Tage nach Ablauf der Übergangsfrist die Übermittlung der vollständigen Registrierung effektiv um bis zu 6 Jahre verschoben wird. 

UK REACH gilt für geschützte Übergangsimporte, für die drei Schlüsselbedingungen gelten:

  • Der Stoff muss in der EU REACH registriert sein
  • Der Stoff muss zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. Dezember 2020 nach GB importiert worden sein
  • Der Anmelder muss eine juristische Person mit Sitz in Großbritannien sein (entweder als GB-Importeur oder als Alleinvertreter (OR) eines nicht in GB ansässigen Herstellers oder Formulierers)

Für wen gilt das?

  • In Großbritannien ansässige Unternehmen, die Gemische und Stoffe aus der EU nach Großbritannien importierten – und beabsichtigen, auch nach der Umstellung weiter zu importieren.
  • Unternehmen mit Sitz in GB, die chemische Stoffe und/oder Gemische von außerhalb der EU nach GB einführten, im Rahmen eines OR-Abkommens, das von einer in der EU ansässigen Einrichtung gehalten wurde, und erwarten, dass sie nach dem Übergang fortfahren. 
  • Diejenigen, die außerhalb des Vereinigten Königreichs ansässig sind – einschließlich Formulierer, Hersteller und Erzeugnishersteller –, die einen in GB ansässigen OR (nach der Übergangsfrist) ernennen möchten, um im Namen ihrer in Großbritannien ansässigen Importeure zu melden.

Wenn Sie zuvor kein Registrant, nachgeschalteter Anwender oder Händler im Sinne von EU REACH waren und zum ersten Mal Chemikalien nach GB importieren möchten, müssen Sie ein neues Registrierungsformular einreichen. Weitere Informationen für neue Registranten unter UK REACH finden Sie unter folgendem Link: https://www.hse.gov.uk/reach/new-registration.htm

Importbenachrichtigung für nachgeschaltete Benutzer (DUIN)

Unter EU REACH werden britische Unternehmen, die vor dem Ende der Übergangsfrist nachgeschaltete Anwender oder Händler waren, zu Importeuren, wenn UK REACH in Kraft tritt. Artikel 127E (unter UK REACH) enthält die Übergangsbestimmung für diese in GB ansässigen juristischen Personen.

Wer kann HSE wann melden?

  • Wenn nachgeschaltete Anwender und Händler weiterhin aus der EU nach GB importieren möchten, können sie gemäß EU REACH HSE bezüglich der Stoffe, die sie importieren möchten, melden. Benutzer haben nach Ablauf der Übergangsfrist 300 Tage Zeit, um die Benachrichtigung vorzunehmen; nach erfolgter anzeige wird die registrierungspflicht bis zu 6 jahre plus 300 tage nach der Übergangsfrist aufgeschoben.
  • Hinweis: Wenn Benutzer keine Benachrichtigung senden möchten, haben sie zwei Möglichkeiten:
  • Eine vollständige Registrierung ist für alle importierten Gemische oder Stoffe 1 Tonne/Jahr . erforderlich
  • Der Import muss beendet werden
  • Wenn der Hersteller, Formulierer oder Erzeugnis nicht in GB ansässig ist, können sie einen in GB ansässigen OR beauftragen, in ihrem Namen Meldungen gemäß Artikel 127E einzureichen. Ein OR kann erst ernannt werden, wenn UK REACH in Kraft ist. 
  • GB-basierte Importeure, die aufgrund der Benennung eines EU-basierten OR (gemäß EU REACH) auch nachgeschaltete Anwender sind, können eine Meldung gemäß Artikel 127E einreichen, einschließlich neu ernannter GB-basierter OR, die diese Meldung in ihrem Namen vornehmen ). 

Bitte beachten Sie, dass es sich bei einer Importnotifikation für nachgeschaltete Anwender (DUIN) nicht um eine Vorregistrierung handelt (das Konzept der Vorregistrierung existiert nicht unter UK REACH).

Artikel 127E der Rechtsverordnung (SI) zur Umsetzung von REACH und seine Informationspflichten finden Sie unter folgendem Link: ​​http://www.legislation.gov.uk/uksi/2019/758/schedule/2/made

Es ist wichtig zu beachten, dass die Registrierungsfrist von der Menge und/oder dem Gefahrenprofil des Stoffes abhängt. Weitere Informationen hierzu finden Sie in Tabelle 1 unten. 

Tabelle 1. UK REACH-Mengenbänder und Gefahrenprofile

Frist (letzter Termin für die Einreichung des Dossiers)TonnageGefährliche Eigenschaft
27. Oktober 20231000 Tonnen oder mehr pro JahrKrebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend (CMR) – 1 Tonne oder mehr pro JahrSehr giftig für Wasserorganismen (akut oder chronisch) – 100 Tonnen oder mehr pro JahrKandidatenlisten-Stoffe (Stand: 31. Dezember 2020)
27. Oktober 2025100 Tonnen oder mehr pro JahrStoffe der Kandidatenliste (Stand 27. Oktober 2023)
27. Oktober 20271 Tonne oder mehr pro Jahr

Quelle: https://www.hse.gov.uk/reach/duin.htm

Was brauchen Sie, um zu tun?

Innerhalb von 300 Tagen nach Ende der Übergangsfrist müssen Sie Folgendes tun:

  1. Verwenden Sie das Einhaltung von UK REACH auf gov.uk, um anzugeben, dass Sie ein bestehender nachgeschalteter Anwender oder Händler sind. An dieser Stelle wird Ihnen Ihre UK REACH DUIN-Nummer ausgestellt (dies ist nur einmal pro Rechtsperson erforderlich und umfasst alle Stoffe, die Sie weiterhin aus der EU importieren möchten. Dies erfüllt die Informationspflicht gemäß Artikel 10(a)(i) des Artikels 127E).
  2. Füllen Sie die Importbenachrichtigung des nachgeschalteten Anwenders mit Informationen zu den Stoffen aus, die Sie mithilfe der Vorlage weiter importieren möchten (einige Informationen müssen nur aufgenommen werden, wenn sie Ihnen zur Verfügung stehen). Falls verfügbar, sollten Sie alle Stoffe, die Sie weiterhin aus der EU importieren möchten, einzeln auflisten – einen pro Zeile auf der Vorlage. Um zur Vorlage zu gelangen, klicken Sie bitte auf den folgenden Link: https://www.hse.gov.uk/reach/duin-template.htm
  3. Senden Sie die ausgefüllte Tabelle an ukreach.dunotification@hse.gov.uk. Sie sollten den Namen Ihrer juristischen Person und die DUIN-Nummer in der Betreffzeile der E-Mail angeben.
  • Es kann einfacher sein, einige der Informationsanforderungen zu erfüllen, indem Sie der E-Mail ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) beifügen, anstatt es in die Tabelle aufzunehmen, z. B. die Informationen zur Einstufung gemäß Artikel 10(a)(iv).
  • Wenn ein Sicherheitsdatenblatt für einen Stoff zusammen mit dem Arbeitsblatt an die E-Mail angehängt ist, muss das Arbeitsblatt auch diesen Stoff aufführen.

Bitte vergessen Sie nicht, dass nur Stoffe gemeldet werden sollen, keine Gemische. Wenn Sie Gemische importieren, müssen Sie die einzelnen Stoffe in diesen Gemischen berücksichtigen und berechnen, ob einer von ihnen mit einer Tonne oder mehr pro Jahr importiert wird. Wenn Ihnen Informationen zu einem Stoff nicht zur Verfügung stehen, müssen diese Informationen nicht bereitgestellt werden. Dies ist wichtig für Importeure von Gemischen, bei denen Ihr Lieferant die Zusammensetzung seiner Produkte möglicherweise nicht preisgeben möchte.

Innerhalb von 300 Tagen plus entweder 2, 4 oder 6 Jahren nach Ende der Übergangsfrist – je nach Mengenbereich und/oder Gefahrenprofil – wenn Sie weiterhin aus der EU in das Vereinigte Königreich importieren möchten, müssen Sie Folgendes tun:

  1. Reichen Sie für jeden Stoff, den Sie nach Ablauf der entsprechenden Frist weiter importieren möchten, eine neue Registrierung bei HSE ein (weitere Informationen finden Sie in Tabelle 1 oben), wobei Sie die vollständige Informationspflicht für Ihren Mengenbereich gemäß UK REACH erfüllen. 

Denken Sie immer daran, dass der erste Schritt für jede neue Registrierung die Einreichung einer Anfrage nach Artikel 26 ist. Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link:

https://www.hse.gov.uk/reach/new-registration.htm.

Die Informationspflichten für die Registrierung nach UK REACH sind identisch mit den Anforderungen der EU REACH.

Anfrage