Am 4. August 2020 wurde eine neue Beschränkung für Diisocyanate angekündigt, die gemäß den europäischen REACH-Gesetzen erlassen werden soll.
Die Einschränkung ist zweifach:
Diisocyanate werden als Reaktant in Polyurethanprodukten verwendet. Die neue Einschränkung zielt auf Atemwegs- und Hautempfindlichkeiten ab, die möglicherweise durch die Verwendung von Diisocyanaten verursacht werden.
Weitere Informationen finden Sie unter 'Eine sichere Zukunft für Polyurethanprodukte'.