Eine sichere Zukunft für Polyurethanprodukte

Eine sichere Zukunft für Polyurethanprodukte

Am 4. August 2020 wurde eine neue Beschränkung für Diisocyanate angekündigt, die gemäß den europäischen REACH-Gesetzen erlassen werden soll. 

Die Einschränkung ist zweifach:

  • Bis zum 24. Februar 2022 müssen alle Produkte mit einer Gesamtkonzentration an monomeren Diisocyanaten von> 0.1% die Kennzeichnungsanforderungen erfüllen, wie im folgenden Dokument beschrieben.
  • Bis zum 24. August 2023 müssen alle Mitarbeiter, die Produkte mit einer Gesamtkonzentration an monomeren Diisocyanaten von> 0.1% verwenden, geschult und zertifiziert sein. 

Diisocyanate werden als Reaktant in Polyurethanprodukten verwendet. Die neue Einschränkung zielt auf Atemwegs- und Hautempfindlichkeiten ab, die möglicherweise durch die Verwendung von Diisocyanaten verursacht werden.  


Weitere Informationen finden Sie unter 'Eine sichere Zukunft für Polyurethanprodukte'.   

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