Mit der Verordnung (EU) 2020/2017 der Kommission, der 14. Anpassung an den technischen Fortschritt (ATP) der CLP, wurde eine neue harmonisierte Einstufung für bestimmte Formen von TiO2 als inhalatives Karzinogen der Kategorie 2 eingeführt. Das ATP wurde am 18. Februar 2020 im Amtsblatt der EU veröffentlicht, es trat am 9. März 2020 in Kraft und gilt ab dem 1. Oktober 2021.
Die neuen Richtlinien zur Einstufung und Kennzeichnung von Titandioxid (TiO2) umfassen:
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