ECHA veröffentlicht neuen Einstufungsleitfaden für Titandioxid

ECHA veröffentlicht neuen Einstufungsleitfaden für Titandioxid

Mit der Verordnung (EU) 2020/2017 der Kommission, der 14. Anpassung an den technischen Fortschritt (ATP) der CLP, wurde eine neue harmonisierte Einstufung für bestimmte Formen von TiO2 als inhalatives Karzinogen der Kategorie 2 eingeführt. Das ATP wurde am 18. Februar 2020 im Amtsblatt der EU veröffentlicht, es trat am 9. März 2020 in Kraft und gilt ab dem 1. Oktober 2021.

Die neuen Richtlinien zur Einstufung und Kennzeichnung von Titandioxid (TiO2) umfassen:

  • Kennzeichnung von Gemischen, die Titandioxid enthalten, mit dem zusätzlichen Etikett „Bei der Verwendung können sich gefährliche lungengängige Stäube bilden. Staub nicht einatmen“ (EU212).
  • Kennzeichnung nicht eingestufter Feststoffgemische mit der Zusatzkennzeichnung EUH212, wenn sie mindestens 1 % TiO2 enthalten, unabhängig von Partikelgröße oder -form. 
  • Flüssige Mischungen, die Titandioxid enthalten, die keine Karzinogen-2-Klassifizierung erfordern. Enthalten diese Stoffe jedoch mindestens 1 % TiO2-Partikel mit einem aerodynamischen Durchmesser von 10 µm, dann muss eine zusätzliche Kennzeichnung angebracht werden: „Beim Versprühen können sich gefährliche lungengängige Tröpfchen bilden. Aerosol oder Nebel nicht einatmen“ (EU211).

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