Eine Einführung in die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung (Anhang VI der CLP-Verordnung)

29/06/2022

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) ist die wichtigste Agentur für die Überwachung des Chemikalienmanagements in der Europäischen Union. Sie befassen sich mit gefährlichen Chemikalien und Gemischen, die auf dem EU-Markt verkauft werden, regulieren Stoffe, die für die menschliche Gesundheit und die Umweltsicherheit besonders besorgniserregend sind, und erhalten Benachrichtigungen von Giftnotrufzentralen.

Die ECHA ist auch die Aufsichtsbehörde der Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) in der EU und bietet Richtlinienaktualisierungen und Leitlinien für Hersteller und Händler von Chemikalien. Die ECHA stellt sicher, dass alle Hersteller, Lieferanten, Verkäufer und Verbraucher in Bezug auf chemische Gefahren auf derselben Seite sind. Hier wird die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung unerlässlich. 

Auch wenn die ECHA den Regulierungsrahmen für CLP bereitstellt, liegt die Verantwortung für die Durchsetzung bei den nationalen Behörden.
Auch wenn die ECHA den Regulierungsrahmen für CLP bereitstellt, liegt die Verantwortung für die Durchsetzung bei den nationalen Behörden.

Was ist CLP

Die Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) ((EG) Nr. 1272/2008) basiert auf dem global harmonisierten System (GHS) der Vereinten Nationen. Ihr Zweck ist es, ein hohes Schutzniveau für Gesundheit und Umwelt sowie den freien Verkehr von Stoffen, Gemischen und Gegenständen innerhalb der EU zu gewährleisten. CLP schreibt die Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Güter auf der Grundlage der Tabelle der harmonisierten Einträge in Anhang VI von CLP vor. 

Im Allgemeinen muss ein CLP-konformes Kennzeichnungsetikett bestimmte Kennzeichnungselemente aus dem UN-GHS-System enthalten, einschließlich Gefahrenpiktogramm(e), Signalwort, Gefahren- und Sicherheitshinweise, zusammen mit allen ergänzenden Informationen, die die zugewiesene Einstufung des Stoffs oder Gemischs widerspiegeln. 

Ein Beispiel für ein CLP-Etikett für einen Stoff (nicht für die breite Öffentlichkeit) aus den ECHA-Leitlinien zur Kennzeichnung und Verpackung 2021.
Ein Beispiel für ein CLP-Etikett für einen Stoff (nicht für die breite Öffentlichkeit) aus den ECHA-Leitlinien zur Kennzeichnung und Verpackung 2021.

Was sind harmonisierte Einträge?

Harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung (CLH) ist ein regulatorischer Rahmen, der von der ECHA geschaffen wurde, um die Einstufung und Kennzeichnung aller gefährlichen Stoffe auf dem Markt in der EU zu koordinieren und ein angemessenes Risikomanagement für diese Stoffe sicherzustellen.

Anhang VI der CLP-Verordnung enthält eine umfassende Liste aller harmonisierten Stoffeinträge mit über 4000 Stoffen. Eine vollständige (inoffizielle) Liste ist bei der ECHA verfügbar Website in einer Excel-Tabelle für Lieferanten und Händler leicht zugänglich, die formalisierte Version der harmonisierten Einträge ist jedoch im zu finden Offizielles Journal der europäischen Union.

Für jeden Eintrag in der Liste enthält Anhang VI die folgenden Informationen (falls zutreffend):

  • Index-Nr.
  • Internationale chemische Identifizierung
  • EG-Nr.
  • CAS-Nr.
  • Klassifikationen, inkl 
    • Gefahrenklasse (n)
    • Kategoriecode(s)
  • Beschriftung inkl
    • Piktogramm, Signalwort-Code(s)
    • Gefahrenhinweiscode(s)
    • Gefahrenhinweiscode(s) ergänzen
  • Spezifische Konzentrationsgrenzen, M-Faktoren 
  • Notizen
  • ATP eingefügt/ATP aktualisiert (d. h. die Ausgabe von CLP oder ATP, in der der Eintrag zu Anhang VI hinzugefügt wurde)

Anmerkungen werden durch Buchstaben und/oder Zahlen gekennzeichnet, die im offiziellen Anhang-VI-Journal näher spezifiziert werden Dokument

Die Anmerkungen A bis U können unterschiedliche Eigenschaften oder Zubereitungen angeben, die für unterschiedliche Stoffklassen gelten und die die CLP-Anforderungen ändern können. So heißt es beispielsweise in Anmerkung F: „Dieser Stoff kann einen Stabilisator enthalten. Wenn der Stabilisator die gefährlichen Eigenschaften des Stoffes verändert, wie durch die Einstufung in Teil 3 angegeben, sollte die Einstufung und Kennzeichnung gemäß den Vorschriften für die Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Gemische erfolgen.“

Die Anmerkungen 1 bis 7 enthalten Spezifikationen zu Kennzeichnungskonventionen, meistens in Bezug auf die Stoffkonzentration. Zum Beispiel legt Anmerkung 5 fest, dass „die Konzentrationsgrenzen für Gasgemische als Volumen pro Volumenprozentsatz ausgedrückt werden“.

Warum sind CLH und Anhang VI notwendig?

Das harmonisierte Einstufungs- und Kennzeichnungssystem wurde eingeführt, um sicherzustellen, dass das Risiko, das von allen in der EU vertriebenen gefährlichen Stoffen ausgeht, einheitlich ist und berücksichtigt wird. 

Eine Kennzeichnung gemäß CLP ist erforderlich, wenn:

  • Der Stoff oder das Gemisch ist als gefährlich eingestuft
  • Das Gemisch enthält einen oder mehrere als gefährlich eingestufte Stoffe oberhalb eines bestimmten Schwellenwerts (Artikel 25 Absatz 6 der CLP-Verordnung).
  • Der Artikel hat explosive Eigenschaften

Die ECHA verabschiedet jedes Jahr die Anpassung an den technischen Fortschritt, die Aktualisierungen und Änderungen der CLP-Verordnung enthält. Häufig, aber nicht immer, umfasst dies Aktualisierungen von Anhang VI und der harmonisierten Einstufungstabelle. Dadurch wird sichergestellt, dass sich CLP gemeinsam mit der Industrie weiterentwickelt und dass bei einer harmonisierten Einstufung die Sorge um die menschliche Gesundheit und die Umweltsicherheit an erster Stelle steht.

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